Covid-Update vom Verband

Verbandsmitteilungen

COVID-19: UPDATE des BASPO zu den Entscheiden des Bundesrates vom 08. September 2021

Das Bundesamt für Sport BASPO hat die Ausnahmen für die Zertifikatspflicht per Freitag, 10.09.2021 wie folgt präzisiert:

Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Aktivitäten, die in abgetrennten Räumlichkeiten in einem Verein oder in einer anderen beständigen Gruppe, die sich nicht mit anderen Gruppen oder Anlagenbenutzenden mischen können und von höchstens 30 Personen ausgeübt werden. Die Teilnehmenden müssen dem Organisator bekannt sein. Es gilt nur für Gruppen, die regelmässig (beispielsweise wöchentlich) zusammen trainieren oder üben.

Befristete Ausweitung der Zertifikatspflicht

Auf der Basis dieser Gesamtsicht hat der Bundesrat entschieden, ab Montag, 13. September 2021 die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten.

  • Zertifikatspflicht für Innenräume
  • Auch bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings, wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten, regelmässig zusammen trainieren.
  • An Veranstaltungen (z.B. Squash Turnier) in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht.

Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

Ernst Roth

Covid-19-Beauftragter Swiss Squash

Swiss Squash Officier Covid-19

Quelle: Squash.ch